Aetherische Oele AG (Essencia AG), gültig ab 01.01.2017
1. Geltungsbereich
(a) Generell: Für Lieferungen und Verkäufe und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen gelten ausschliesslich diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn Essencia in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen erbringt. Die Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
(b) Abweichende Bestimmungen: Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von Essencia schriftlich genehmigt resp. bestätigt wurden. Bestätigte Abweichungen gelten jeweils nur für den Einzelfall ohne Wirkung für die Zukunft.
2. Angebot und Vertragsschluss
(a) Angebot: Essencia bietet dem Käufer Waren und Dienstleistungen in Form von schriftlichen oder mündlichen Angeboten resp. durch Publikation von Artikel- und Preislisten auf der Homepage an. Diese Angebote sind nicht bindend.
(b) Bestellung: Der Käufer bestellt Waren und / oder Dienstleistungen schriftlich oder mündlich bei Essencia.
(c) Bezugsberechtigungen: Essencia macht die Auslieferung von spezifischen Artikeln davon abhängig, ob der Empfänger nachweislich über eine entsprechende gültige Bewilligung (z.B. für kontrollierte Substanzen) verfügt. Essencia hat somit das Recht resp. ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, Lieferungen allenfalls zu verweigern.
(d) Auftragsbestätigung: Essencia bestätigt die Bestellung des Käufers mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Liefervertrag kommt zustande, wenn der Käufer nicht spätestens am Folge-Werktag mit einem Widerspruch auf die Auftragsbestätigung reagiert. Ein Nicht Widerspruch bedeutet stillschweigend akzeptiert.
3. Rücktrittsvorbehalt
(a) Befreiung der Lieferverpflichtung: Essencia ist von der Lieferpflicht befreit, d.h. es besteht ein Rücktrittsrecht, im Falle von (i) Höherer Gewalt (ii) unverschuldete und unvorhersehbare Umstände, die die Belieferung behindern oder vereiteln (z.B. Verweigerung der Einfuhr durch die Zollbehörde). (b) Rücktrittsrecht des Kunden: Der Kunde hat dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein berechtigter Mangel vorliegt und Essencia diesen nicht innert nützlicher Frist beheben kann, was z.B. mit der Lieferung einer anderen Charge erreicht werden kann.
4. Sicherheitskennzeichnung
(a) Relevante Kennzeichnung: Die relevante Sicherheitskennzeichnung ist auf den Sicherheitsdatenblättern, welche Essencia ausstellt, beschrieben. Die auf den Gebindeetiketten aufgedruckten Hinweise sind nicht zwingend vollständig (z.B. aus Platzgründen).
5. GMP und GDP
(a) GMP: Analysenzertifikate von Pharmaartikeln (GMP-Artikeln) beinhalten ein GMP-Statement. Lieferungen mit Analysenzertifikaten ohne GMP Statement werden von Essencia nicht als Pharma angepriesen.
(b) GDP-Kundenerklärung: Üblicherweise erfolgt der Versand von Rohstoffen aus dem Pharmasortiment von Essencia unter Befolgung der GDP Richtlinien. Der Kunde kann mit einer (Langzeit-) Kundenerklärung auf GDP-Versände verzichten. Der Entscheid, ob dies mit der vorgesehenen Verwendung vereinbar ist, liegt beim Kunden. Der Kunde ist ebenfalls dafür verantwortlich, bei Bedarf eine unterschriebene Langzeit-Erklärung rechtzeitig, d.h. vor Auslieferung durch Essencia, zu widerrufen.
(c) GDP-Nachweise: GDP-Nachweise können bei Essencia angefordert werden. Essencia behält sich vor, allfällige Kosten (z.B. für Temperaturaufzeichnungen) dem Empfänger zu verrechnen.
6. Lieferung
(a) Generell: Es gelten die Lieferkonditionen gemäss Auftragsbestätigung (siehe 2. (d)).
(b) Abholung: Essencia gewährt keine Abholvergütungen.
(c) Übergang von Nutzen und Gefahr: Nutzen und Gefahr gehen über, wenn (i) die Ware z.B. einem Transportunternehmer übergeben wird. Dies auch, wenn Essencia die Transportkosten trägt. (ii) Essencia die Ware dem Käufer physisch übergibt, z.B. indem der Kunde es abholt, oder indem es dem Kunden zugänglich gemacht wird.
(d) Transportschäden: Essencia übernimmt keinerlei Haftung für Transportschäden. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer.
(e) Der Käufer ist nach dem Übergang von Nutzen und Gefahr für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung, Vertrieb und Verwendung der Ware verantwortlich. Massgebend ist das Sicherheitsdatenblatt und nicht zwingend die Gefahren- und Warnhinweise der Gebinde Beschriftung, weil diese allenfalls aus Platzgründen unvollständig sein kann.
(f) Lieferverzögerungen: Essencia übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für die termingerechte Zustellung bzw. für Lieferverzögerungen.
7. Verwendung
(a) Verantwortlichkeit des Käufers: Dem Käufer obliegt nach dem Übergang von Nutzen und Gefahr die Prüfung und Beachtung von anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften.
(b) Musterlieferungen: Von Essencia gelieferte Muster sind zu Testzwecken und nicht für den Markt bestimmt. Musterlieferungen erfolgen nicht unter Einhaltung der GDP-Richtlinien gemäss 5 (c).
8. Mängelrechte und Haftungsansprüche des Kunden
(a) Beanstandungen und Reklamationen: Leidet eine Ware an einem Mangel, welcher vor Übergang von Nutzen und Gefahr entstanden ist, oder ist die Leistung mangelhaft, muss der Käufer innerhalb von 28 Tagen Meldung an Essencia erstatten. Wenn kein Musterzug für die Feststellung des Mangels nötig ist, darf das Gebinde durch den Kunden nicht geöffnet werden.
(b) Haftungsansprüche: Sämtliche gesetzlichen Mängelrechte werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen und durch die Regelung gemäss 8. (c) bis 8. (h) ersetzt. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsrechte oder Haftung für Mängel oder Schäden irgendwelcher Art wird im Rahmen des gesetzliche Zulässigen ausdrücklich ausgeschlossen.
(c) Lieferverzug: Der Ersatz eines Schadens, der durch Lieferverzug entstanden ist, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(d) Folgeschäden: Jede Haftung für Mangelfolgeschäden oder andere Schäden, welche direkt oder indirekt aus der Verwendung oder Verarbeitung von verkauften Produkten entstehen können, werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(e) Ersatzware: Der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäss dieser Ziffer gilt ausdrücklich auch bei Ware, welche als Ersatzlieferung für mangelhafte Ware geliefert wird.
(f) Eingangsprüfung: Der Empfänger muss die Lieferung oder die Leistung nach dem Empfang angemessen prüfen. Die Analysenwerte auf dem Analysenzertifikat von Essencia entbinden den Empfänger nicht von einer Eingangsprüfung. Unterlässt der Empfänger die unverzügliche Eingangsprüfung, gilt diese als genehmigt.
(g) Vorlieferanten: Soweit es sich bei dem mangelhaften Liefergegenstand um ein Erzeugnis handelt, das Essencia ganz oder zum Teil von einem Dritten bezogen hat, ist Essencia berechtigt, ihre Sachmängelrechte gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten und den Käufer auf die (gerichtliche) Inanspruchnahme des Vorlieferanten zu verweisen. In diesem Fall kann Essencia wegen der Mangelhaftigkeit der Sache erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Ansprüche gegen den Vorlieferanten trotz rechtzeitiger (gerichtlicher) Inanspruchnahme nicht durchsetzbar sind.
(h) Retouren: Der Kunde kann mangelhafte Ware an Essencia retournieren, sofern der Mangel vor Übergang von Nutzen und Gefahr entstanden ist. Dabei muss sich der Kunde mit Essencia absprechen (z.B. in Bezug auf Terminierung, Transportart). Üblicherweise ersetzt Essencia die retournierte Ware, annulliert die Rechnung oder stellt eine Gutschrift aus. (i) Kulanz: Ausnahmsweise erklärt sich Essencia bereit, nicht-mangelhafte Ware (z.B. Fehlbestellung) zurück zu nehmen. Die Kulanz gilt jeweils nur für den Einzelfall ohne Wirkung für die Zukunft. Die für eine Rücknahme nötigen Aufwände (z.B. analytische Tätigkeiten) können von Essencia angemessen verrechnet werden. Essencia ist in folgenden Fällen üblicherweise nicht kulant: (i) Individuell für den Kunden konfektionierte oder hergestellte Ware. (ii) Ware am oder über dem Verfallsdatum. (iii) Pharma-Ware, die nicht unter Einhaltung der GDP Richtlinien an den Kunden geschickt wurde.
9. Preise
(a) Generell: Preise, die nicht in Auftragsbestätigungen angegeben sind (sondern z.B. in Offerten oder in Preislisten auf der Essencia Homepage), sind nicht bindend, sondern stellen bloss Richtwerte dar.
(b) Mehrwertsteuer: Preise verstehen sich immer exkl. Mehrwertsteuer. In Exportpreisen ist keine Mehrwertsteuer enthalten und es wird auf Exportlieferungen keine Mehrwertsteuer erhoben.
(c) VOC: Preise verstehen sich immer exkl. VOC Taxen.
(d) Transportpreise: Ohne gegenteilige Angaben auf der Auftragsbestätigung sind die Transportkosten nicht im Preis enthalten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Versand unter Befolgung der GDP-Richtlinien erfolgt (siehe auch 5 (b)). (e) Mindestbestellbetrag: Essencia verrechnet einen Kleinmengenzuschlag bei einer Bestellung unter dem Mindestbestellbetrag. Dieser wird auf der Auftragsbestätigung von Essencia transparent ausgewiesen.
10. Zahlungsbedingungen
(a) Generell: Ohne anderweitige Vereinbarung gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen. Eine Verrechnung der Kaufpreisschuld mit einer Forderung gegen Essencia ist ausgeschlossen.
(b) Zahlungsverzug: Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäss 10 (a) gerät der Käufer ohne weitere Mahnung oder Mitteilung in Zahlungsverzug. Ab dem ersten Tag nach der Fälligkeit wird dem Käufer ein Verzugszins von 7% p.a. in Rechnung gestellt.
(c) Vorauszahlung: Bei Neukunden, bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder bei schlechtem Zahlungsverhalten des Kunden kann Essencia ohne Angabe des Grundes Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig machen.
(d) Teilvorauszahlung: Bei hohen Beträgen kann Essencia Lieferungen von Teilvorauszahlungen abhängig machen.
11. Verjährung
(a) Generell: Alle Ansprüche des Käufers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren, soweit gesetzlich zulässig, nach 12 Monaten. 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand (a) Rechtsverhältnis: Soweit weder ein Hauptvertrag noch diese Geschäftsbedingungen eine abweichende Regelung enthalten, untersteht das Rechtsverhältnis zwischen Essencia und dem Käufer schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf.
(b) Teilungültigkeit: Sollte sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmungen durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen. Dasselbe gilt bei einer Lücke im Vertragstext.
(c) Gerichtsstand: Gerichtsstand für den Käufer und den Lieferanten ist ausschliesslich des Sitzes von Essencia.