Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Präambel

Aktualisiert am 1. Januar 2024

Essencia, Aetherische Oele AG („Essencia AG“) ist ein unter der Nummer CHE-101.293.118 eingetragenes Schweizer Unternehmen. Essencia AG betreibt die Website www.essencia.ch („Website“). Unsere Hauptniederlassung befindet sich an der Stäffelistrasse 8, 8409 Winterthur, Schweiz.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) informieren Sie über uns und legen die rechtlichen Bedingungen fest, die für den Verkauf und die Erbringung der Produkte und Dienstleistungen der Essencia AG (wie nachstehend definiert) gelten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag zwischen Essencia AG und Ihnen bezüglich der Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch uns an Sie als unseren Kunden/unsere Kundin („Kunde“). Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie sie verstehen, bevor Sie Produkte und/oder Dienstleistungen bei uns bestellen.

Sie sollten wissen, dass Sie sich mit der Bestellung eines unserer Produkte und/oder Dienstleistungen mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklären. Wenn Sie sich weigern, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren, können Sie unsere Produkte und/oder Dienstleistungen nicht bestellen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn Sie Produkte der Essencia AG von einem unserer autorisierten Vertriebspartner erwerben. Vertriebspartner haben ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gelten, wenn Sie Produkte der Essencia AG von ihnen kaufen (und Sie sollten sicherstellen, dass Sie diese Bedingungen verstehen und ihnen zustimmen).

2.1 Zum Verständnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1.1 Wenn bestimmte Begriffe und Ausdrücke in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden, haben sie eine bestimmte Bedeutung („Definierte Begriffe“). Sie können diese Definierten Begriffe daran erkennen, dass sie mit einem Grossbuchstaben beginnen (auch wenn sie nicht am Anfang eines Satzes stehen). Wenn ein Definierter Begriff verwendet wird, hat er die Bedeutung, die ihm in dem Abschnitt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben wird, in dem er definiert ist (Sie können diese Definitionen finden, indem Sie nach dem Satz suchen, in dem der definierte Begriff in Klammern, Anführungszeichen und fetten Buchstaben angegeben ist).

2.1.2 „Wir“, „unser“ oder „uns“ bezieht sich auf Essencia AG. Wenn wir uns auf „Sie“, „Ihre“, „Ihr“ oder den „Kunden“/die „Kundin“ beziehen, beziehen wir uns auf Sie als die professionelle Person, die ein Produkt und/oder eine Dienstleistung bei uns bestellt.

2.1.3 Unter „Produkt(en)“ verstehen wir die Herstellung und Lieferung von Rohstoffen, Duftformeln, Endprodukten oder Verpackungsmaterialien für einen Kunden von Essencia AG. Zusammen mit unseren Produkten bieten wir unseren Kunden auch massgeschneiderte Dienstleistungen („Dienstleistungen“).

2.1.4 Wir haben Überschriften verwendet, um zu helfen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen und spezifische Informationen leicht zu finden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder Vertrag zwischen Ihnen und uns sind nur in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern, und Sie sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in regelmässigen Abständen überprüfen. Wenn Sie unsere Produkte weiterhin nutzen, nachdem wir Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Seite veröffentlicht haben, erkennen Sie die Änderungen an und erklären sich damit einverstanden, die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten und an sie gebunden zu sein. Wenn wir wesentliche Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen, werden wir Sie entweder über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse oder durch einen deutlichen Hinweis auf unserer Website benachrichtigen.

2.2 Über uns

2.2.1 Essencia AG bezweckt den Import, den Handel mit ätherischen Ölen und Rohstoffen sowie die Herstellung von natürlichen und synthetischen Riechstoffen in der Schweiz für den Schweizer Markt und das Ausland.

2.2.2 Wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen möchten, verwenden Sie bitte das Formular auf der Seite „Kontakt“ auf unserer Website (verfügbar unter „Kontakt“). Unser Kundendienstteam wird Ihnen gerne weiterhelfen.

2.3 Umfang

2.3.1 Allgemeines: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für die Herstellung, die Lieferung und den Verkauf von Produkten und/oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen und schliessen damit alle anderen Bedingungen des Kunden/der Kundin aus, es sei denn, Essencia AG hat diesen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2.3.2 Abweichende Bedingungen: Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von der Essencia AG schriftlich bestätigt worden sind. Bestätigte Abweichungen gelten nur im Einzelfall für bestimmte Verträge und nicht notwendigerweise für nachfolgende Verträge mit der gleichen Partei.

2.4 Angebot und Vertragsabschluss

2.4.1 Angebot: Essencia AG bietet dem Kunden/der Kundin Produkte und/oder Dienstleistungen in Form von schriftlichen oder mündlichen Angeboten oder durch die Veröffentlichung von Artikeln und Preislisten an. Diese Angebote sind nicht bindend.

2.4.2 Bestellung: Der Kunde/Die Kundin bestellt schriftlich oder mündlich Produkte und/oder Dienstleistungen bei Essencia AG.

2.4.3 Berechtigungen: Essencia AG liefert bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen nur, wenn der Kunde/die Kundin nachweisen kann, dass er/sie im Besitz einer gültigen Genehmigung ist (z. B. für kontrollierte Substanzen). Essencia AG hat das Recht und ist gesetzlich verpflichtet, Lieferungen zu verweigern, falls erforderlich.

2.4.4 Auftragsbestätigung: Essencia AG bestätigt die Bestellung des Kunden/der Kundin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Liefervertrag kommt zustande, wenn der Kunde/die Kundin nicht bis zum Ende des folgenden Arbeitstages widerspricht. Ein Nicht-Widerspruch bedeutet eine stillschweigende Annahme.

2.5 Recht auf Widerruf

2.5.1 Befreiung von der Lieferverpflichtung: Essencia AG ist von der Verpflichtung zur Lieferung der bestellten Produkte oder Dienstleistungen befreit, d.h. Essencia AG hat ein Rücktrittsrecht:

2.5.1.1 Bei höherer Gewalt;

2.5.1.2 Bei unvorhersehbaren oder von Essencia AG nicht verschuldeten Umständen, die die Lieferung verhindern oder blockieren (wie z.B. die Verweigerung der Einfuhr durch die Zollbehörden);

2.5.1.3 Im Falle eines Vertragsbruchs durch den Kunden/die Kundin, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung eines vereinbarten Vorauszahlungsplans.

2.5.2 Recht des Kunden/der Kundin auf Rücktritt: Der Kunde/Die Kundin hat das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn ein wesentlicher Mangel des Produkts im Sinne der Garantie (wie nachstehend definiert) vorliegt und Essencia AG nicht in der Lage ist, diesen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, z.B. durch Lieferung einer neuen Produktcharge.

2.6 Sicherheitskennzeichnung

2.6.1 Relevante Kennzeichnung: Die relevante Sicherheitskennzeichnung ist in den von Essencia AG herausgegebenen Sicherheitsdatenblättern beschrieben. Die auf den Verpackungsetiketten aufgedruckten Informationen sind nicht unbedingt vollständig (aus Platzmangel).

2.7 Gute Herstellungspraxis („GMP“) und Gute Vertriebspraxis („GDP“)

2.7.1 GMP: Analysenzertifikate für Pharmazeutika (GMP-Produkte) enthalten eine GMP-Erklärung. Lieferungen mit Analysenzertifikaten, aber ohne GMP-Erklärung, werden von Essencia AG nicht als Arzneimittel eingestuft.

2.7.2 GDP-Kundenerklärung: Rohstoffe aus dem pharmazeutischen Sortiment von Essencia AG werden grundsätzlich gemäss den EU-Leitlinien vom 5. November 2013 über GDP von Humanarzneimitteln („GDP-Leitlinien“) versendet. Der Kunde/Die Kundin kann mittels einer (Langzeit-)Kundenerklärung auf den GDP-Versand verzichten. Die Entscheidung, ob dies mit dem Verwendungszweck vereinbar ist, liegt beim Kunden/bei der Kundin. Der Auftraggeber ist bei Bedarf ebenfalls dafür verantwortlich, eine unterzeichnete Langzeiterklärung rechtzeitig, d.h. vor Auslieferung durch Essencia AG, zu widerrufen.

2.7.3 GDP-Erklärungen: GDP-Erklärungen können bei Essencia AG angefordert werden. Essencia AG behält sich das Recht vor, etwaige Kosten (z. B. für Temperaturaufzeichnungen) dem Kunden/der Kundin in Rechnung zu stellen.

2.8 Lieferung

2.8.1 Allgemeines: Es gelten die Lieferbedingungen gemäss der Auftragsbestätigung (siehe 2.4.4 Auftragsbestätigung).

2.8.2 Abholung: Essencia AG erstattet keine Lieferkosten, wenn der Kunde/die Kundin das Produkt selbst abholt.

2.8.3 Übergang von Nutzen und Gefahr an den Produkten: Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden/die Kundin über:

Für Lieferungen innerhalb der Schweiz:

2.8.3.1 Mit der Übergabe der Produkte von dem von Essencia AG beauftragten Transportunternehmen an den Kunden/die Kundin.

Für Lieferungen ausserhalb der Schweiz:

2.8.3.2 Mit der Übergabe der Produkte durch Essencia AG an ein vom Kunden/von der Kundin beauftragtes Transportunternehmen. Diese Klausel gilt auch, wenn Essencia AG die Transportkosten übernimmt; oder

2.8.3.3 Mit der Freigabe des Produkts durch Essencia AG, damit der Kunde/die Kundin oder ein vom Kunden/von der Kundin beauftragter Dritter das Produkt abholen kann, d.h. der Kunde/die Kundin holt das Produkt persönlich ab oder erhält Zugang zu den Produkten, um die Abholung durch einen beauftragten Dritten zu veranlassen.

2.8.4 Transportschäden: Essencia AG haftet nicht für Schäden am Produkt, die während des Transports entstehen. Der Kunde/Die Kundin ist allein für den Abschluss einer Versicherung gegen Schäden jeglicher Art verantwortlich.

2.8.5 Ab Übergang von Nutzen und Gefahr ist der Kunde/die Kundin für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung, Verkauf und Verwendung des Produkts verantwortlich. Das Sicherheitsdatenblatt hat Vorrang und nicht unbedingt die Gefahren- und Warnhinweise auf dem Etikett, die aus Platzmangel unvollständig sein können.

2.8.6 Lieferverzögerungen: Essencia AG übernimmt keine Verantwortung für die pünktliche Lieferung und haftet nicht für Lieferverzögerungen.

2.9 Verwendung

2.9.1 Die Verantwortung des Kunden/der Kundin: Nach dem Eigentums- und Gefahrenübergang ist der Kunde/die Kundin allein dafür verantwortlich, alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

2.9.2 Bio-zertifizierte Artikel für die USA: Die Bio-Artikel von Essencia AG sind nicht für die Verwendung in Lebensmitteln oder Lebensmittelanwendungen in den USA bestimmt (aus Zollgründen).

2.9.3 Lieferung von Mustern: Die von Essencia AG gelieferten Muster sind für Testzwecke und nicht für den Verkauf bestimmt. Die Musterlieferungen unterliegen nicht der Einhaltung der GDP-Richtlinien gemäss 2.7.3. GDP-Erklärungen. 

2.10 Beschränkung der Haftung von Essencia AG und Rechtsmittel des Kunden/der Kundin

2.10.1 Allgemeines: Alle vom Kunden geltend gemachten Ansprüche bezüglich der Produkte, gleich aus welchem Rechtsgrund, müssen vorbehaltlich von Artikel 2.10.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Produkts durch den Kunden geltend gemacht werden und sind auf die Höhe des Kaufpreises für das betreffende Produkt beschränkt. Alle Ansprüche wegen eines mangelhaften Produkts oder einer verspäteten Lieferung des Produkts richten sich ausschliesslich nach Art. 2.10.2 bis 2.10.11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.10.2 Dienstleistungen: Essencia AG wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Dienstleistungen mit Sorgfalt und Sachkenntnis zu erbringen und mit grösstmöglicher Professionalität zu handeln. Essencia AG schliesst jede Haftung für die Erbringung ihrer Dienstleistungen aus, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Falls der Kunde beschliesst, Strategien umzusetzen oder Geschäftsentscheidungen zu treffen, die auf Meinungen, Ratschlägen oder Unterstützung der Essencia AG beruhen, so tut er dies auf eigenes Risiko und ohne Regressansprüche gegen Essencia AG für irgendwelche Meinungen, Ratschläge oder Unterstützung.

2.10.3 Versiegelte Verpackung. Wenn zur Feststellung des Mangels keine Probenahme erforderlich ist, muss die Verpackung ungeöffnet bleiben damit der Kunde/die Kundin Verpackung nicht öffnen, um Anspruch auf Ersatz des Produkts gemäss der Garantie beanspruchen kann.

2.10.4 Haftungsansprüche: Sofern nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt, gibt Essencia AG keinerlei Zusicherungen oder Garantien ab, weder ausdrücklich noch stillschweigend oder gesetzlich. Alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen, Zusicherungen und Garantien, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen sind, werden hiermit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, einschliesslich aller stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Qualität, der Genauigkeit, der Eigentumsrechte und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Ungeachtet dieses Artikels 2.10.4 verpflichtet sich Essencia AG, dass das Produkt dem Schweizer Recht entspricht („Garantie“). Für jedes hergestellte und gelieferte Produkt bewahrt Essencia AG ein Produktmuster für den Zeitraum des Mindesthaltbarkeitsdatums des Produkts auf („Muster“). Der Kunde/Die Kundin nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass das Muster die Grundlage für jegliche Ansprüche gegenüber Essencia AG bildet und dass Essencia AG für Abweichungen zwischen dem Muster und dem gelieferten Produkt nicht haftbar gemacht werden kann.

2.10.5 Lieferverzug: Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verzögerung bei der Lieferung des Produkts und/oder der Dienstleistungen ergeben, ist im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

2.10.6 Folgeschäden: Jegliche Haftung für Folgeschäden oder andere Schäden, die sich direkt oder indirekt aus der Nutzung oder Verarbeitung eines gekauften Produkts und/oder einer Dienstleistung ergeben können, wird ausdrücklich und im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

2.10.7 Ersatzprodukte: Der Haftungsausschluss gemäss diesem Artikel 2.10 gilt ausdrücklich auch für das Produkt, das als Ersatz für ein defektes Produkt geliefert wird. 2.10.7 Ersatzprodukte: Der Haftungsausschluss gemäss Artikel 2.10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausdrücklich auch für jedes Produkt, das als Ersatz für ein mangelhaftes Produkt geliefert wird.

2.10.8 Prüfung des eingegangenen Produkts: Der Kunde/Die Kundin ist verpflichtet, den Zustand des gekauften Produkts unmittelbar nach der Lieferung oder dem Erhalt zu prüfen und, falls er/sie Mängel feststellt, für die Essencia AG im Rahmen der Garantie haftet, Essencia AG unverzüglich darüber zu informieren. Die in der Analysebescheinigung von Essencia AG enthaltenen Informationen entbinden den Kunden/die Kundin nicht von seiner/ihrer Verpflichtung, das Produkt bei Erhalt zu prüfen. Unterlässt der Kunde/die Kundin die unverzügliche Prüfung, so gilt das Produkt als angenommen.

2.10.9 Vorlieferanten: Soweit es sich bei einem mangelhaften Produkt um ein Produkt handelt, das Essencia AG ganz oder teilweise von einem Dritten bezogen hat, gilt die Garantie nicht und Essencia AG ist berechtigt, ihre Mängelansprüche gegen ihren Hersteller oder Lieferanten an den Kunden/die Kundin abzutreten und letztere/r auf dessen/deren Rückgriffsrechte gegen den Hersteller oder Lieferanten zu verweisen. In diesem Fall kann der Kunde/die Kundin Ansprüche gegen Essencia AG gemäss der Garantie nur dann erheben, wenn eine Inanspruchnahme des Herstellers oder Lieferanten wegen fehlender passiver Legimitation nicht erfolgreich war.

2.10.10 Rückgabe: Der Kunde/Die Kundin kann mangelhafte Produkte an Essencia AG zurücksenden, sofern (1) die Garantie gilt und (2) der Mangel vor dem Übergang von Nutzen und Gefahr eingetreten ist. Dabei hat der Kunde/die Kundin mit Essencia AG Vereinbarungen zu treffen, z.B. über die Planung und Auswahl eines geeigneten Transports für die zurückzusendenden Produkte. Essencia AG kann das zurückgegebene Produkt ersetzen, die Rechnung stornieren oder eine Gutschrift erteilen.

2.10.11 Kulanz: In Ausnahmefällen ist Essencia AG bereit, ein nicht mangelhaftes Produkt zurückzunehmen (z. B. bei irrtümlichen Bestellungen). Die Kulanzregelung gilt nur für den Einzelfall und nicht unbedingt für Folgeverträge mit demselben Kunden/derselben Kundin. Essencia AG ist berechtigt, die durch die Annahme eines zurückgegebenen Produkts entstandenen angemessenen Kosten (z. B. für Analysetätigkeiten) in Rechnung zu stellen. Essencia AG gewährt in der Regel keine Kulanz in den folgenden Fällen:

2.10.11.1 Ein Produkt, das speziell für den Kunden/die Kundin angefertigt oder hergestellt wurde.

2.10.11.2 Ein Produkt, das sein Verfallsdatum erreicht oder überschritten hat.

2.10.11.3 Ein pharmazeutisches Produkt, das an den Kunden/die Kundin geschickt wurde, ohne den GDP-Leitlinien zu entsprechen, oder das geöffnet wurde.

2.11 Preise

2.11.1 Allgemeines: Preise, die nicht in der Auftragsbestätigung genannt werden (aber in den Angeboten vorhanden sind), sind nicht verbindlich und stellen lediglich einen Richtwert dar.

2.11.2 Mehrwertsteuer: Die Preise sind immer ohne Mehrwertsteuer angegeben. In den Exportpreisen ist keine Mehrwertsteuer enthalten und auf Exportsendungen wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

2.11.3 VOC: Die Preise sind immer ohne VOC-Abgaben angegeben.

2.11.4 Die Versandkosten: Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, sind die Versandkosten nicht im Preis enthalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Versand unter Einhaltung der GDP-Leitlinien erfolgt (siehe auch 2.7.2 GDP-Erklärungen).

2.11.5 Mindestbestellmenge: Essencia AG berechnet einen geringen Mengenzuschlag für Bestellungen unter dem Mindestbestellwert. Dies ist auf der Auftragsbestätigung, die Essencia AG an den Kunden/die Kundin sendet, deutlich angegeben.

2.12 Zahlungsbedingungen

2.12.1 Allgemeines: Sofern nicht anders vereinbart, betragen die Zahlungsfristen 30 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen. Eine Verrechnung des geschuldeten Kaufpreises mit einer Forderung gegenüber Essencia AG ist nicht zulässig.

2.12.2 Verzug: In Übereinstimmung mit Art. 2.12.1 ist der Kunde/die Kundin in Verzug, wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum eingegangen ist. Es werden keine weiteren Mahnungen oder Benachrichtigungen verschickt. Ab dem ersten Tag nach dem Fälligkeitsdatum werden dem Kunden/der Kundin Verzugszinsen in Höhe von 7% p.a. in Rechnung gestellt.

2.12.3 Zahlung im Voraus: Bei einem neuen Kunden/einer neuen Kundin oder wenn der Kunde/die Kundin eine fragwürdige Kreditwürdigkeit oder ein schlechtes Zahlungsverhalten aufweist, kann Essencia AG ohne Angabe von Gründen eine Vorauszahlung verlangen, bevor eine Bestellung für ein Produkt und/oder eine Dienstleistung angenommen wird.

2.12.4 Teilvorauszahlung: Bei Grossaufträgen kann Essencia AG die Lieferung von einer Teilzahlung des Kaufpreises und der damit verbundenen Kosten im Voraus abhängig machen.

2.13 Teilweise Ungültigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als so weit abgeändert, wie es erforderlich ist, um sie gültig, rechtmässig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäss dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

2.14.1 Anwendbares Recht: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Vorbehalten bleiben ausdrückliche anderslautende Bestimmungen in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Essencia AG und dem Kunden/der Kundin.

2.14.2 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder deren Gegenstand oder Zustandekommen ergeben, sind die Gerichte am Sitz von Essencia AG zuständig, vorbehaltlich einer Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht.

3. Referenzen und mitgelieferte Dokumente

Qualitätsmanagementhandbuch-Kapitel QH1000 „Unternehmensführung“